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   ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13   

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ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13 (https://dejure.org/2013,11207)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20.03.2013 - 28 BV 2178/13 (https://dejure.org/2013,11207)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20. März 2013 - 28 BV 2178/13 (https://dejure.org/2013,11207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Betriebsrat kann die Einführung von technischen Überwachungseinrichtungen verlangen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
    Dem Betriebsrat steht das sogenannte Initiativrecht auf dem Gebiet der erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 BetrVG auch für den Sachbereich in Nr. 6 a.a.O. und damit der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen zu, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (entgegen BAG 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283 = AP § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht Nr. 4).

    - "Juris"-Rn. 53]; 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283 = AP § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht Nr. 4 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 18 = NZA 1990, 406 [B.II.2 a. - "Juris"-Rn. 21]: "Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können".

    - "Juris"-Rn. 53]; 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283 = AP § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht Nr. 4 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 18 = NZA 1990, 406 [B.II.2 a. - "Juris"-Rn. 21]: "Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können".

    Angesichts der aktuellen Weiterentwicklung und Verbreitung computergestützter Datenverarbeitung stehen jedoch Betriebsräte bei einer klassischen 'Gefahrenabwehr' durch Verweigerung auf verlorenem Posten: reaktive Schutzstrategien reichen nicht aus, allein frühzeitige und aktive Gestaltungsvorschläge [mit Hinweis auf Albert Gnade/Karl Kehrmann u.a., BetrVG-Basiskommentar, 4. Auflage, 1990, § 87 Rn. 24] sichern einen gewissen Einfluss - und umgekehrt entwickelt Arbeitgeber ihrerseits Beteiligungskonzepte"; ders. AiB 1990, 475, 476. S. hierzu etwa schon Jürgen Schlömp-Röder , Initiativrecht des Betriebsrates bei der Einführung technischer Kontrolleinrichtungen, CR 1990, 477, 479 [IV.]: "Die Mitbestimmung bei technischer Überwachung konnte vielleicht noch 1972 ausschließlich auf den Normzweck einer 'Abwehrfunktion' beschränkt werden.

    Angesichts der aktuellen Weiterentwicklung und Verbreitung computergestützter Datenverarbeitung stehen jedoch Betriebsräte bei einer klassischen 'Gefahrenabwehr' durch Verweigerung auf verlorenem Posten: reaktive Schutzstrategien reichen nicht aus, allein frühzeitige und aktive Gestaltungsvorschläge [mit Hinweis auf Albert Gnade/Karl Kehrmann u.a., BetrVG-Basiskommentar, 4. Auflage, 1990, § 87 Rn. 24] sichern einen gewissen Einfluss - und umgekehrt entwickelt Arbeitgeber ihrerseits Beteiligungskonzepte"; ders. AiB 1990, 475, 476. insbesondere den in § 75 Abs. 2 BetrVG 45 S. Text: " § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen.

    - "Juris"-Rn. 53]; 28.11.1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283 = AP § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht Nr. 4 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 18 = NZA 1990, 406 [B.II.2 a. - "Juris"-Rn. 21]: "Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können".

    Angesichts der aktuellen Weiterentwicklung und Verbreitung computergestützter Datenverarbeitung stehen jedoch Betriebsräte bei einer klassischen 'Gefahrenabwehr' durch Verweigerung auf verlorenem Posten: reaktive Schutzstrategien reichen nicht aus, allein frühzeitige und aktive Gestaltungsvorschläge [mit Hinweis auf Albert Gnade/Karl Kehrmann u.a., BetrVG-Basiskommentar, 4. Auflage, 1990, § 87 Rn. 24] sichern einen gewissen Einfluss - und umgekehrt entwickelt Arbeitgeber ihrerseits Beteiligungskonzepte"; ders. AiB 1990, 475, 476.

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
    Hinzu kommt, dass eine technische Verbesserung insbesondere des Nachweises betrieblicher Präsenz von Arbeitspersonen gerade in jüngster Zeit unter neuem Blickwinkel eingefordert wird: Gemeint ist die aktuelle Judikatur auf dem leidigen 49 S. zum empirischen Lagebild instruktiv Joachim Klueß , Anm. BAG 16.5.2012 [5 AZR 347/11] ArbuR 2012, 408, 410 [I.]: "Pro Jahr fallen in Deutschland zwischen 1, 5 Mrd.

    S. zum empirischen Lagebild instruktiv Joachim Klueß , Anm. BAG 16.5.2012 [5 AZR 347/11] ArbuR 2012, 408, 410 [I.]: "Pro Jahr fallen in Deutschland zwischen 1, 5 Mrd.

    Gebiet der Vergütung von Über- und Mehrarbeit: Wie der Fünfte Senat des BAG 50 S. BAG 16.5.2012 - 5 AZR 347/11 - NJW 2012, 2680 = NZA 2012, 939 = MDR 2012, 1170.

    S. BAG 16.5.2012 - 5 AZR 347/11 - NJW 2012, 2680 = NZA 2012, 939 = MDR 2012, 1170.

    49) S. zum empirischen Lagebild instruktiv Joachim Klueß , Anm. BAG 16.5.2012 [5 AZR 347/11] ArbuR 2012, 408, 410 [I.]: "Pro Jahr fallen in Deutschland zwischen 1, 5 Mrd.

    50) S. BAG 16.5.2012 - 5 AZR 347/11 - NJW 2012, 2680 = NZA 2012, 939 = MDR 2012, 1170.

  • LAG Düsseldorf, 21.12.1981 - 20 TaBV 92/81

    Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
    Etwas anders und unter Rückgriff auf ministerielle Hinweise der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Fachreferenten akzentuierte das LAG Düsseldorf bereits Ende 1981 29 S. LAG Düsseldorf 21.12.1981 - 20 TaBV 92/81 - EzA § 98 ArbGG 1979 Nr. 4 [I.1.].

    S. LAG Düsseldorf 21.12.1981 - 20 TaBV 92/81 - EzA § 98 ArbGG 1979 Nr. 4 [I.1.].

    den Inhalt der Vorschrift: Das Gericht befand, Offensichtlichkeit im Sinne des Gesetzestexts sei "nur dann gegeben", wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle "unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als möglich" erscheine 30 S. im Begründungskontext LAG Düsseldorf 21.12.1981 a.a.O. [I.1.]: "Was offensichtlich (evident) ist, liegt auf der Hand und bedarf auch keiner weiteren Überlegungen oder Nachforschung in der Rechtsprechung und Rechtslehre.

    S. im Begründungskontext LAG Düsseldorf 21.12.1981 a.a.O. [I.1.]: "Was offensichtlich (evident) ist, liegt auf der Hand und bedarf auch keiner weiteren Überlegungen oder Nachforschung in der Rechtsprechung und Rechtslehre.

    29) S. LAG Düsseldorf 21.12.1981 - 20 TaBV 92/81 - EzA § 98 ArbGG 1979 Nr. 4 [I.1.].

    30) S. im Begründungskontext LAG Düsseldorf 21.12.1981 a.a.O. [I.1.]: "Was offensichtlich (evident) ist, liegt auf der Hand und bedarf auch keiner weiteren Überlegungen oder Nachforschung in der Rechtsprechung und Rechtslehre.

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
    Persönlichkeitsbelangen betroffener Arbeitnehmer (§ 75 Abs. 2 BetrVG) ist im Rahmen der Kontrolle der Verhandlungsergebnisse der Betriebsparteien oder der Einigungsstelle im Rahmen des § 76 Abs. 5 Satz 3 BetrVG sachgerecht Geltung zu verschaffen (s. zur Methodik anschaulich BAG 26.8.2008 - 1 ABR 16/07 - BAGE 127, 276 = AP § 75 BetrVG 1972 Nr. 54 = NZA 2008, 1187).

    (2.) Das ist auch richtig und sollte eine "Frontbegradigung" im Mitbestimmungskatalog des § 87 Abs. 1 BetrVG heute umso leichter fallen lassen, als die ebenso konkrete wie flexible Abstimmung widerstreitender Belange beim Persönlichkeitsschutz mittlerweile hinreichend entfaltet und geläufig ist 48 S. hierzu besonders anschaulich BAG 26.8.2008 - 1 ABR 16/07 - BAGE 127, 276 = NZA 2008, 1187 = AP § 75 BetrVG 1972 Nr. 54 = EzA § 87 BetrVG 2001 Überwachung Nr. 2 [B.II.2 c. - "Juris"-Rn. 17]: "Eingriffe der Betriebsparteien in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer müssen durch schutzwürdige Belange anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein.

    S. hierzu besonders anschaulich BAG 26.8.2008 - 1 ABR 16/07 - BAGE 127, 276 = NZA 2008, 1187 = AP § 75 BetrVG 1972 Nr. 54 = EzA § 87 BetrVG 2001 Überwachung Nr. 2 [B.II.2 c. - "Juris"-Rn. 17]: "Eingriffe der Betriebsparteien in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer müssen durch schutzwürdige Belange anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein.

    48) S. hierzu besonders anschaulich BAG 26.8.2008 - 1 ABR 16/07 - BAGE 127, 276 = NZA 2008, 1187 = AP § 75 BetrVG 1972 Nr. 54 = EzA § 87 BetrVG 2001 Überwachung Nr. 2 [B.II.2 c. - "Juris"-Rn. 17]: "Eingriffe der Betriebsparteien in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer müssen durch schutzwürdige Belange anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein.

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
    im Übrigen weder unterbreitet 55 S. zu den diesbezüglichen Anforderungen statt vieler BAG 28.11.2006 - 1 ABR 4/06 - BAGE 120, 146 = AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 43 = EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 6 = NZA 2007, 399 [Leitsatz 1.]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems, das zur Verhaltens- und Leistungskontrolle bestimmt ist, obliegt gemäß § 50 Abs. 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat, wenn das System betriebsübergreifend eingeführt werden soll und eine unterschiedliche Ausgestaltung in den einzelnen Betrieben mit der einheitlichen Funktion des Systems nicht vereinbar wäre.

    S. zu den diesbezüglichen Anforderungen statt vieler BAG 28.11.2006 - 1 ABR 4/06 - BAGE 120, 146 = AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 43 = EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 6 = NZA 2007, 399 [Leitsatz 1.]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems, das zur Verhaltens- und Leistungskontrolle bestimmt ist, obliegt gemäß § 50 Abs. 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat, wenn das System betriebsübergreifend eingeführt werden soll und eine unterschiedliche Ausgestaltung in den einzelnen Betrieben mit der einheitlichen Funktion des Systems nicht vereinbar wäre.

    55) S. zu den diesbezüglichen Anforderungen statt vieler BAG 28.11.2006 - 1 ABR 4/06 - BAGE 120, 146 = AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 43 = EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 6 = NZA 2007, 399 [Leitsatz 1.]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems, das zur Verhaltens- und Leistungskontrolle bestimmt ist, obliegt gemäß § 50 Abs. 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat, wenn das System betriebsübergreifend eingeführt werden soll und eine unterschiedliche Ausgestaltung in den einzelnen Betrieben mit der einheitlichen Funktion des Systems nicht vereinbar wäre.

  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
    Überstunden jährlich, für die die AN keinerlei Gegenwert erhalten"; s. zum Problem bei Interesse etwa auch ArbG Berlin 2.11.2012 - 28 Ca 13586/12 - DB 2012, 2875 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Die gutgemeine Rechtsprechung errichtet allerdings auch vielfach unübersteigbare Hürden gegen die Durchsetzung vollauf berechtigter Mehrarbeitsansprüche: Sie setzt nämlich beim Anspruchsteller ein Ausmaß an Dokumentationsvorsorge ('Tagebuch') voraus, wie dieses herkömmlich allenfalls bei zutiefst gestörten Arbeitsbeziehungen anempfohlen oder im sogenannten 'Enthüllungsjournalismus' praktiziert wird".

    Überstunden jährlich, für die die AN keinerlei Gegenwert erhalten"; s. zum Problem bei Interesse etwa auch ArbG Berlin 2.11.2012 - 28 Ca 13586/12 - DB 2012, 2875 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Die gutgemeine Rechtsprechung errichtet allerdings auch vielfach unübersteigbare Hürden gegen die Durchsetzung vollauf berechtigter Mehrarbeitsansprüche: Sie setzt nämlich beim Anspruchsteller ein Ausmaß an Dokumentationsvorsorge ('Tagebuch') voraus, wie dieses herkömmlich allenfalls bei zutiefst gestörten Arbeitsbeziehungen anempfohlen oder im sogenannten 'Enthüllungsjournalismus' praktiziert wird".

    Überstunden jährlich, für die die AN keinerlei Gegenwert erhalten"; s. zum Problem bei Interesse etwa auch ArbG Berlin 2.11.2012 - 28 Ca 13586/12 - DB 2012, 2875 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") [I.2.]: "Die gutgemeine Rechtsprechung errichtet allerdings auch vielfach unübersteigbare Hürden gegen die Durchsetzung vollauf berechtigter Mehrarbeitsansprüche: Sie setzt nämlich beim Anspruchsteller ein Ausmaß an Dokumentationsvorsorge ('Tagebuch') voraus, wie dieses herkömmlich allenfalls bei zutiefst gestörten Arbeitsbeziehungen anempfohlen oder im sogenannten 'Enthüllungsjournalismus' praktiziert wird".

  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 45/73

    Multimoment-Filmkamera - Aufnahme von Arbeitsplätzen - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
    Zwar steht in der Tat außer Frage, dass das Beteiligungsrecht in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Jahre 1972 als "kollektivrechtliche Ergänzung des individuellen Persönlichkeitsschutzes" 39 So schon Günther Wiese , Anm. BAG [14.5.1974 - 1 ABR 45/73] AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 1 [II.]: "Entscheidend ist jedoch, dass dadurch ein präventiver Schutz der Persönlichkeitssphäre potentiell betroffener Arbeitnehmer ermöglicht wird (vgl. allgemein zur 'Filterwirkung' des Betriebsverfassungsrechts [ Alfred] Söllner , Betrieb und Menschenwürde, RdA 1968, 437 [438]).

    So schon Günther Wiese , Anm. BAG [14.5.1974 - 1 ABR 45/73] AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 1 [II.]: "Entscheidend ist jedoch, dass dadurch ein präventiver Schutz der Persönlichkeitssphäre potentiell betroffener Arbeitnehmer ermöglicht wird (vgl. allgemein zur 'Filterwirkung' des Betriebsverfassungsrechts [ Alfred] Söllner , Betrieb und Menschenwürde, RdA 1968, 437 [438]).

    39) So schon Günther Wiese , Anm. BAG [14.5.1974 - 1 ABR 45/73] AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 1 [II.]: "Entscheidend ist jedoch, dass dadurch ein präventiver Schutz der Persönlichkeitssphäre potentiell betroffener Arbeitnehmer ermöglicht wird (vgl. allgemein zur 'Filterwirkung' des Betriebsverfassungsrechts [ Alfred] Söllner , Betrieb und Menschenwürde, RdA 1968, 437 [438]).

  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
    Eine Überwachung beginnt nicht erst mit der Auswertung der durch eine Überwachung ermittelten Werte"; entsprechend BAG 14.9.1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 = AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 9 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 11 = NZA 1985, 28 [B.IV.1.

    Eine Überwachung beginnt nicht erst mit der Auswertung der durch eine Überwachung ermittelten Werte"; entsprechend BAG 14.9.1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 = AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 9 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 11 = NZA 1985, 28 [B.IV.1.

    Eine Überwachung beginnt nicht erst mit der Auswertung der durch eine Überwachung ermittelten Werte"; entsprechend BAG 14.9.1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 = AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 9 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 11 = NZA 1985, 28 [B.IV.1.

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
    Hierzu hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bekanntlich schon kurz nach Inkrafttreten des BetrVG 1972 entschieden, dass das Beteiligungsrecht vom Nachweis einschlägiger Überwachungsabsicht des Arbeitgebers nicht abhängig sei: Vielmehr genüge, dass die betreffende Einrichtung sich zur Überwachung objektiv und unmittelbar eigne 32 S. BAG 9, 9.1975 - 1 ABR 20/74 - BAGE 27, 256 = AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 2 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 2 = NJW 1976, 261 [Leitsatz 1. u. II.3.

    S. BAG 9, 9.1975 - 1 ABR 20/74 - BAGE 27, 256 = AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 2 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 2 = NJW 1976, 261 [Leitsatz 1. u. II.3.

    32) S. BAG 9, 9.1975 - 1 ABR 20/74 - BAGE 27, 256 = AP § 87 BetrVG 1972 Überwachung Nr. 2 = EzA § 87 BetrVG 1972 Kontrolleinrichtung Nr. 2 = NJW 1976, 261 [Leitsatz 1. u. II.3.

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
    Das hat zur Folge, dass - soweit sich nicht eine andere Regelung aus dem Gesetz oder dem Tarifvertrag ergibt - sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und erforderlichenfalls zur verbindlichen Entscheidung der Einigungsstelle gemäß § 87 Abs. 2 BetrVG unterbreiten kann"; im Anschluss BAG 31.8.1982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107 = AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 8 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 13 = NJW 1983, 953 [B.III.3.

    Das hat zur Folge, dass - soweit sich nicht eine andere Regelung aus dem Gesetz oder dem Tarifvertrag ergibt - sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und erforderlichenfalls zur verbindlichen Entscheidung der Einigungsstelle gemäß § 87 Abs. 2 BetrVG unterbreiten kann"; im Anschluss BAG 31.8.1982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107 = AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 8 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 13 = NJW 1983, 953 [B.III.3.

    Das hat zur Folge, dass - soweit sich nicht eine andere Regelung aus dem Gesetz oder dem Tarifvertrag ergibt - sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und erforderlichenfalls zur verbindlichen Entscheidung der Einigungsstelle gemäß § 87 Abs. 2 BetrVG unterbreiten kann"; im Anschluss BAG 31.8.1982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107 = AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 8 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 13 = NJW 1983, 953 [B.III.3.

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 29/77

    Mitbestimmungsrecht - Tarifvertragspartei - Abschließende Regelung - Tarifvertrag

  • LAG Düsseldorf, 04.11.1988 - 17 (6) TaBV 114/88
  • LAG Nürnberg, 21.09.1992 - 7 TaBV 29/92

    Einigungsstelle: Befugnis zur Anrufung durch Einzelbetriebsrat bei Untätigkeit

  • LAG Hamburg, 09.07.1985 - 8 TaBV 11/85

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle im Fall der Nichtabhilfe

  • LAG Hamm, 16.04.1986 - 12 TaBV 170/85

    Einigungsstelle; Zuständigkeit der Einigungsstelle; Mitbestimmungsrecht;

  • LAG Düsseldorf, 21.08.1987 - 9 TaBV 132/86
  • LAG Niedersachsen, 30.09.1988 - 3 TaBV 75/88
  • LAG München, 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86

    Einigungsstelle; Offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Berlin, 18.02.1980 - 9 TaBV 5/79

    Offensichtliche Unzuständigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen

  • ArbG Minden, 15.09.2020 - 2 BV 8/20
    Dies führt jedoch nicht so weit, dass jede Einschränkung des Initiativrechts des Betriebsrats im Rahmen der Regelungsgegenstände des § 87 Abs. 1 BetrVG abzulehnen wäre (so aber wohl: ArbG Berlin, Beschluss vom 20.03.2013 - 28 BV 2178/13 und auch LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14

    Initiativrecht - technische Einrichtung

    Soweit sich aus den Resultaten solcher Initiativen Unvereinbarkeiten mit geschützten Persönlichkeitsrechten betroffener Arbeitnehmer ergeben sollten, erfolgt die Abgrenzung nicht beim Initiativrecht, sondern durch die "Binnenschranken der Betriebsautonomie", also hier durch die Ermessensausübung der Einigungsstelle (vgl. ArbG Berlin, Beschluss vom 20. März 2013 - 28 BV 2178/13 m.w.N.).
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